AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedienungen
Nazmi Zeka STROHGÄU GaLaBau Einzelunternehmen
Böblinger Str. 149
70199 Stuttgart
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der STROHGÄU GaLaBau, Inhaber Nazmi Zeka, und ihren Kunden.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungen
(1) Die STROHGÄU GaLaBau erbringt Leistungen im Bereich Garten- und Landschaftsbau, insbesondere Planung, Bau, Pflege sowie Arbeiten rund um Außenanlagen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend und 4 Wochen gültig, sofern nicht anders angegeben.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder Beginn der Arbeiten zustande.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
(3) Die STROHGÄU GaLaBau ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet werden.
§ 5 Ausführung der Leistungen
(1) Die Arbeiten werden nach den anerkannten Regeln des Garten- und Landschaftsbaus ausgeführt.
(2) Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(3) Verzögerungen durch Witterung, Materialengpässe oder höhere Gewalt gehen nicht zu Lasten der STROHGÄU GaLaBau.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass alle notwendigen Voraussetzungen für die Ausführung der Arbeiten gegeben sind.
(2) Insbesondere hat der Kunde auf vorhandene Leitungen oder Besonderheiten im Boden hinzuweisen.
§ 7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde diese nutzt oder nicht innerhalb von 10 Tagen widerspricht.
(2) Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.
§ 8 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Für Pflanzen wird keine Anwuchsgarantie übernommen, sofern keine gesonderte Pflege beauftragt wurde.
(3) Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 9 Haftung
(1) Die STROHGÄU GaLaBau haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der STROHGÄU GaLaBau.
§ 11 Gerichtsstand und Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern der Kunde Kaufmann ist.
§ 12 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand. April 2026